Die Kirche im "Lichte" Ihrer eigenen "Sekten"-Kriterien



Da wir nicht mit zweierlei Maßmessen wollen, betrachten wir die Kirche im "Lichte" ihrer eigenen

"Sekten"-Kriterien:

1. Absolutheitsanspruch (*)

2. Heilslehre (**)

3. Autoritäre Struktur (***) mit

4. Führungsperson / Charismatische Leitgestalt (****)

Abgesehen davon, daß diese Kriterien auch auf die meisten Firmen, Parteien, Vereine etc. zutreffen: Was spricht dagegen, die Kirche mit den eigenen, von ihr selbst erstellten, Maßstäben zu messen - die sie hier ja hoffentlich wohl nicht plötzlich selbst in Frage stellen wird ?

Bewerten wir also die Kirche mithilfe eines Standardwerkes anhand der obigen Kriterien nach ihrem eigenen, kirchenrechtlichen Selbstverständnis. Hier einige Zitate: (Model, Creifelds, Lichtenberger, Staatsbürger-Taschenbuch, Verlag C.H.Beck, München, 24.Aufl. 1989 ):

"Nach katholischer Auffassung ist die Kirche die von Christus (***) zum Heil der Menschheit (**) gestiftete(*), von ihm (*) und seinen Nachfolgern auf dem Stuhle Petri (****) regierte Anstalt, eine hierarchische Ordnung (***) im Dienste des Reichs Gottes (*/**). " (Seite 797)

"Die Kirchengewalt beruht auf den der Kirche durch göttliche Anordnung (*!) gegebenen Vollmachten (***). Sie äußert sich in der Verwaltung der Sakramente (*/**) durch den Klerus, d.h. durch Bischöfe und Priester (***) und in der Regierung der Kirche durch Papst (****) und Bischöfe(***)." (Seite 798)

Der Papst ist nach kath. Auffassung das von Jesus Christus (****) selbst eingesetzte (*) Oberhaupt (****) der gesamten (*) kath. Kirche (***). Er ist Bischof von Rom, Erzbischof der römischen Kirchenprovinz, Primas von Italien, Patriarch des Abendlandes und erster der Patriarchen, Primas der Gesamtkirche (*) Gesetzgeber der Kirche (*/***/****), Inhaber der obersten Lehrgewalt (*/**), und als solcher nach röm. kath. Lehre unfehlbar (*/**/***/****!!!) (Seite 800)

Wagt irgend jemand, zu bestreiten, daß die Kriterien Absolutheitsanspruch, Heilslehre, Hierarchie, Leitfigur hier erfüllt sind ?

Damit ist die kath. Kirche , so wie ich es verstanden habe, nach dem Kirchenrecht anhand ihrer eigenen Kriterien als Sekte (dieses mal o h n e Anführungsstriche) einzustufen. Wir wollen sie daher wie in den vorangegangenen Betrachtungen nachgewiesen, fortan korrekt als Kirchensekte bezeichnen. (Übrigens: Wie steht es denn mit Bibelzitaten wie: "Macht euch die Erde untertan" oder: "Niemand kommt zu Gott denn durch mich" ? Die Kirche behauptet, daß, es sich hier um das "Wort Gottes" handelt, obwohl nicht einmal die Urheberschaft Jesu nachgewiesen ist.

Die Verfassungstreue kirchlicher Lehren ist - wenn man dieses Thema in der "Sekten"- Diskussion schon unbedingt auf den Tisch bringen nicht immer zweifelsfrei. Dies gilt insbesondere z.B. für die Rolle des Papstes oder Luthers antizionistische Äußerungen.

Die sog. evangelische Kirche ist bekanntlich (im Sinne des Wortes "secare") ohnehin eine Sekte, nämlich eine A b s p a l t u n g von einer (soeben als Sekte erkannten Organisation ). Wir brauchten daher über deren Weltanschaulichen Status eigentlich keine weiteren Betrachtungen anstellen, denn:

Damit müßten eigentlich auch nach Ansicht des Bundes-Frauen-und-Jugend-Ministeriums "alle Merkmale einer Sekte erfüllt" (TAZ 26.10.93 Seite 19) sein.Wenn das Ministerium diese Kriterien für andere Gruppierungen gelten läßt, dann muß das Ministerium nach unserem Grundgesetz die gleichen Kriterien auch auf die Kirche anwenden und konsequenterweise auch diese als "Sekte" einstufen, und wenn das Ministerium das nicht tut, dann ist das ein klarer Verfassungsbruch.


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